Einnahmen-Überschuss-Rechnung für kleine und mittelständische Unternehmen

Kleine und mittelständige Unternehmen haben die Möglichkeit anstatt der einer Bilanzerstellung eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Aufgaben mit Hilfe einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchzuführen. Voraussetzung ist das im Kalender-/Wirtschaftsjahr 2025 der zu versteuernde Gewinn unter 80.000,00 € liegt.

Daher bietet das System Xpert Business einen passenden Kurs speziell für Freiberufler/innen, kleine Unternehmungen und deren Buchhaltungsmitarbeiter/innen, aber auch für Mitarbeiter/innen aus der Steuerberatung, die Kleingewerbetreibende unterstützen.

Dieser Kurs vermittelt Fähigkeiten zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung und gibt Einblick in die steuerlichen Besonderheiten. Die Teilnehmenden werden Schritt für Schritt sowie anhand von Beispielen durch das Formular zur Erstellung einer EÜR geführt.

Inhalte: Die EÜR und wichtige Voraussetzungen, Schritt für Schritt zur EÜR, der Investitionsabzugsbetrag (IAB),
die Umsatzsteuer, die private Pkw-Nutzung, das System der einfachen und doppelten Buchführung bei der EÜR, Einführung in die EDV-unterstützte Buchführung, ABC von Buchungen, Wechsel der Gewinnermittlungsart
(von der EÜR zur Bilanz und von der Bilanz zur EÜR)

Die detaillierten Lernziele dieses Kurses wie auch die prüfungsrelevanten Inhalte enthält der aktuelle Xpert Business Lernzielkatalog.

Empfohlener Kursumfang: 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Im Anschluss an Ihren Kurs können Sie eine Xpert Business Prüfung ablegen (90 Minuten). Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.

Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmer/innen, die Kenntnisse zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erwerben wollen. Buchführungsvorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Kurs ist auch empfehlenswert, wenn Sie bereits Xpert Finanzbuchführungskurse durchlaufen haben, da die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenüber der Erstellung einer Bilanz einige Besonderheiten aufweist. Es ist von Vorteil, die Unterschiede dieser beiden Gewinnermittlungsarten zu kennen.

   

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